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Abwasser - "das muss geklärt werden" !

Versickerung

Gesammeltes Niederschlagswasser von Dach- und befestigten Grundstücksflächen gilt wasserrechtlich als Abwasser. Es ist schadlos zu beseitigen. Für die Versickerung von Regenwasser, das auf befestigten Flächen gesammelt wird, ist eine wasserrechtliche Erlaubnis erforderlich. Die Ausnahmen werden unten beschrieben.

Eine ausreichender Versickerungsfähigkeit der vorgesehenen Flächen ist erforderlich. Eine Ableitung auf öffentliche Flächen oder Nachbargrundstücke ist nicht zulässig.

Die erforderlichen Antragsunterlagen sind bei den Gemeindewerken Halstenbek einzureichen, die dann den Antrag bei der unteren Wasserbehörde stellen.

Im Vorwege muss eine Bodenuntersuchung zur Feststellung der Sickerfähigkeit und des Grundwasserabstands durchgeführt werden. Es wird empfohlen die Anlage von einem Fachbüro planen zu lassen.

Bei der Versickerung von Niederschlagswasser ist das Arbeitsblatt DWA-A 138 "Planung, Bau und Betrieb von Anlagen zur Versickerung von Niederschlagswasser" zu beachten (herausgegeben von der DWA Deutsche Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall e. V.).

Bitte verwenden Sie für Ihren Antrag auf Versickerung folgendes Antragsformular:

Unter den folgenden Voraussetzungen ist die Versickerung erlaubnis- und anzeigefrei:

gem. des § 13 Abs. 1 Ziff. 3 Buchstabe a LWG ist die Einleitung von Niederschlagswasser über die belebte Bodenzone (Flächen- und Muldenversickerung) erlaubnis- und anzeigefrei:

  • reinen Wohngrundstücken und Flächen mit hinsichtlich der Niederschlagswasserbelastung vergleichbarer Nutzung
  • anderen Flächen in reinen und allgemeinen Wohngebieten bis zu einer befestigten Fläche von 1.000 m²
  • ländlichen Wegen im Sinne von § 3 Abs. 1 Nr. 4 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Schleswig-Holstein.

Nach den Vorgaben des § 13 Abs. 1 Ziff. 3 Buchstabe b LWG ist die Einleitung von Niederschlagswasser mittels Versickerung in Rigolen und Schächten erlaubnis- und anzeigefrei von:

  • reinen Wohngrundstücken und Flächen mit hinsichtlich der Niederschlagswasserbelastung vergleichbarer Nutzung bis zu einer befestigten Fläche von 300 m².

Weitere Voraussetzung ist, dass die jeweilige Einleitung

  • nur außerhalb von Wasserschutzgebieten und
  • außerhalb von Altlasten oder altlastverdächtigen Flächen, Flächen mit schädlicher Bodenveränderung oder Verdachtsflächen erfolgt.

Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage des Kreises Pinneberg:

https://www.kreis-pinneberg.de/Verwaltung/Fachbereich+Bauen_+Umwelt+und+Verkehr/Fachdienst+Umwelt/Team+Bodenschutz+und+Grundwasser/Versickerung.html

Ob Ihr Grundstück in einem Wasserschutzgebiet liegt, können Sie auf dem Geoportal des Kreises Pinneberg einsehen (bitte wählen Sie dazu die Detailansicht Umwelt/Wasserschutzgebiete):

https://geoportal.kreis-pinneberg.de