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04101 - 49 07 - 110Abwasser - unsere Gebühren auf einen Blick
Abwassergebühren
für die zentrale und dezentrale Abwasserbeseitigung der Gemeinde Halstenbek ab dem 1. Januar 2025.
| Gebühr | |
| Schmutzwasser | 4,17 EURO / m³ | 
| Niederschlagswasser für die ersten 100 m² Entwässerungsfläche | 104,70 EURO / Jahr (ab 01.01.2025) | 
| für jede weitere angefangene 50 m² Entwässerungsfläche | 52,35 EURO / Jahr (ab 01.01.2025) | 
Die Gebühren sind nicht umsatzsteuerpflichtig.
Schmutzwassergebühr
Im Alltag verbrauchen wir alle Trinkwasser – zum Duschen, Kochen, Wäschewaschen oder Spülen. Dabei entsteht sogenanntes Schmutzwasser, also verunreinigtes Wasser, das aus den Haushalten wieder abgeleitet werden muss. Dieses wird über das Schmutzwasserkanalnetz der Gemeinden Halstenbek dem Abwasserzweckverband zugeführt und bis zur Kläranlage nach Hetlingen geleitet. Dort wird es gereinigt und wieder aufbereitet. Für diesen Prozess fallen für die Halstenbeker Bürger Gebühren an.
Niederschlagswassergebühr
Die Gemeinde betreibt ein umfassendes Regenwasserkanalnetz mit Regenrückhaltebecken, um das anfallende Niederschlagswasser sicher und umweltgerecht abzuleiten. Für die Nutzung dieser Anlagen erhebt die Gemeinde in Zusammenarbeit mit den Gemeindewerken entsprechende Gebühren.
Die Grundlage für die Berechnung der Regenwassergebühr ist die bebaute und versiegelte Grundstücksfläche, die an die öffentliche Niederschlagswasserentwässerung angeschlossen ist. Dazu zählen in der Regel:
- Die Dachflächen von Wohn- und Gewerbegebäuden
- Garagen und Carports
- Versiegelte Auffahrten und Parkflächen
Nicht abgabepflichtig sind hingegen Flächen wie Terrassen oder Gartenhäuser, deren Niederschlagswasser auf dem eigenen Grundstück versickert und somit nicht in das öffentliche Regenwasserkanalnetz eingeleitet wird.
Änderungen des Umfangs der bebauten und/oder befestigten Grundstücksfläche sind den Gemeindewerken auch ohne Aufforderung innerhalb eines Monats nach Eintritt der Änderung nach § 25 (3) der Abgabensatzung v. 01.01.2025 schriftlich mitzuteilen. Für die Mitteilung von Änderungen nutzen Sie bitte den folgenden Fragenbogen:

 
  
 
