Der Verbrauch von Trinkwasser im Haushalt erzeugt naturgemäß verunreinigtes Wasser, das über die Abwasserkanäle zum AZV nach Hetlingen geleitet und dort gereinigt und wieder aufbereitet wird. Dafür fallen für die Halstenbeker Bürger folgende Gebühren an:
Abwasser
Gebühren für die zentrale und dezentrale Abwasserbeseitigung der Gemeinde Halstenbek ab dem 1. Mai 2020
Aufgrund des § 4 der Gemeindeordnung Schleswig-Holstein, der §§ 1, 2, 6 des Kommunalabgabengesetzes Schleswig-Holstein, des Art. II des Gesetzes zur Regelung abgabenrechtlicher Vorschriften vom 24.11.1998 und der §§ 1 und 2 des Gesetzes zur Ausführung des Abwasserabgabengesetzes, alle in der jeweils geltenden Fassung, wird auf Anordnung des Bürgermeisters gemäß § 55 Abs. 4 Satz der Gemeindeordnung Schleswig-Holstein die folgende 8. Nachtragssatzung zur Satzung über die Erhebung von Gebühren für die zentrale und dezentrale Abwasserbeseitigung der Gemeinde Halstenbek erlassen:
Gebühr
Schmutzwasser
3,10 EURO / m³
Niederschlagswasser für die ersten 100 m² Entwässerungsfläche
79,54 EURO / Jahr (ab 01.02.2022)
für jede weitere angefangene 50 m² Entwässerungsfläche