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Information und Beispiel zu assistiven Drittdiensten

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1.     Angaben zum Unternehmen

Gemeindewerke Halstenbek, Ostereschweg 9, 25469 Halstenbek, www.gwhalstenbek.de


Adresse:          Ostereschweg 9, 25469 Halstenbek, Deutschland
Web:                www.gwhalstenbek.de
Telefon:            04101 4907 0
E-Mail: info@gwhalstenbek.de

2.     Rückmeldung und Anforderung von Informationen und Dokumenten

Sie können uns als Verbraucher jederzeit unter der Adresse nach Ziffer 1 eine Rückmeldung zur Barrierefreiheit geben. Insbesondere können Sie Fragen stellen oder Inhalte melden, die Ihrer Meinung nach nicht barrierefrei sind. Sie können unter dieser Adresse auch Informationen oder Inhalte anfordern und hierbei Wünsche äußern, in welcher barrierefreien Form eine Antwort für Sie hilfreich ist.

3.     Geltende Anforderungen nach BFSG

Die Anforderungen zur Barrierefreiheit für Verbraucher ergeben sich aus dem BFSG und der BFSGV.

Für Wahrnehmung und Bedienbarkeit gilt das Prinzip der zwei Sinneskanäle.

Diese Bedienbarkeit ist Teil der

wesentlichen vier Grundprinzipien der Barrierefreiheit:

 

Wahrnehmbarkeit              Informationen über zwei unterschiedliche Sinneskanäle

                                            Bilder mit Alternativtexten

 

Bedienbarkeit                     Trotz „Behinderung“ ist eine Interaktion möglich.

                                            Einfache Bedienelemente, übersichtliche Strukturierung

 

Verständlichkeit                 Inhalte für alle Menschen gut lesbar und verständlich

                                            Klare, einfache Sprache + ggf. Erläuterungen

 

Robustheit                          Website mit verschiedenen Webbrowsern und assistiven Technologien kompatibel

                                            Screenreader, Spracherkennungssoftware

 

Für Telekommunikationsdienste ist innerhalb der Grenze nach § 16 BFSG nach § 14 BFSGV Text in Echtzeit (RTT) sowie bei Video ein Gesamtgesprächsdienst bereitzustellen.

Weitere wesentliche Rechte eines Verbrauchers siehe insbesondere §§ 32, 33 BFSG. Es besteht ein Anspruch auf Schlichtung nach § 34 BFSG. Insbesondere können Sie uns auch eine Rückmeldung geben oder Fragen stellen, Ziffer 2.

4.     Allgemeine Beschreibung der Dienstleistungen

Wir erbringen insbesondere die folgend genannten entgeltlichen Versorgungsleistungen und Dienstleistungen für Verbraucher, die sie barrierefrei im Sinne des BFSG nutzen können. Weitere Informationen hierzu sowie die Bestellmöglichkeit erhalten Sie insbesondere auf unserer Webseite oder bei uns im Kundencenter. Detaillierte Informationen finden Sie in der jeweiligen Leistungsbeschreibung und den AGB.

  • Energieversorgung

Wir bieten in unserem Versorgungsgebiet die Belieferung unserer Kunden mit Strom, Erdgas und Wärme an.

  • E-Mobilität und Ladestationen für E-Fahrzeuge

Wir bieten im Versorgungsgebiet Lösungen für die E-Mobilität und insbesondere Ladestationen für Elektrofahrzeuge an.

  • Wasser

Wir bieten in unserem Versorgungsgebiet die Versorgung mit Wasser an.

  • Abwasser

Wir bieten in unserem Versorgungsgebiet die Abwasserversorgung an.

5.     Beschreibung der Erfüllung der Barrierefreiheit

Unsere Webseite www.gwhalstenbek.de sowie unsere Dienstleistungen erfüllen die Anforderungen nach dem BFSG. Wir haben entsprechende Tests durchgeführt. Diese haben ergeben, dass die Grundprinzipien sowie die detaillierten Pflichten erfüllt werden, soweit nachfolgend keine Ausnahmen beschrieben sind.

Falls Ihnen Barrieren auf unserer Webseite oder bei unseren Dienstleistungen entgegen den Bestimmungen des BFSG bekannt werden, bitten wir um einen Hinweis an info@gwhalstenbek.de . Wir werden Ihren Hinweis prüfen und arbeiten ständig daran, unsere Dienstleistung und deren Barrierefreiheit zu verbessern.

5.1. Einschränkungen bei der Barrierefreiheit

Nicht barrierefreie Inhalte: Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht oder nur teilweise barrierefrei:

  • PDF-Dokumente: Einige unserer PDF-Dokumente sind nicht barrierefrei. Wir arbeiten daran, diese so schnell wie möglich anzupassen oder barrierefreie Alternativen bereitzustellen.
  • Videos: Einige unserer eingebetteten Videos verfügen derzeit nicht über Untertitel. Wir bemühen uns, in Zukunft alle Videos mit Untertiteln zu versehen.
  • Bilder ohne Alternativtext: Einige Bilder auf der Website haben keinen Alternativtext. Wir überprüfen und aktualisieren diese Inhalte laufend.

5.2. Text in Echtzeit bei reinen Sprach-Telekommunikationsdiensten

Nach § 14 Abs. 1 Nr. 1 BFSG i.V.m. § 14 BFSGV besteht die Verpflichtung, bei Telekommunikationsdiensten und Notrufdiensten die Funktion Sprache in Echtzeit REAL Time Text (RTT)) anzubieten. Wir unterstützen bei diesen Diensten die Übertragung von Daten, die der Nutzer im Rahmen der sog. Internet-Kommunikationsdienste (OTT-Dienste) nutzt. Dies umfasst – wie beim Gesamtgesprächsdienst - entsprechende Textfunktionen. Interessierten Nutzer können somit über Apps (OTT-Dienste) unterstützt durch unsere Datenkommunikation Sprachdienste mit der Zusatzfunktion Text in Echtzeit nutzen.

Wir selbst bieten bei unseren Sprachkommunikationsdiensten, die wie ein klassisches Telefonat über den reinen Sprachanal übertragen werden, jedenfalls bis 2027, kein RTT an. Hierfür sind die technischen Voraussetzungen netzübergreifend noch nicht erfüllt (technische Unmöglichkeit außerhalb unseres Einflussbereichs).

Soweit uns eine Verpflichtung zu RTT trifft, werden wir bei reinen Sprachdiensten im Festnetz sowie (sofern angeboten) bei 2G und 3G-Mobilfunknetzen hiervon wegen unverschuldeter Unmöglichkeit sowie gem. § 16 BFSG frei. Neben der technischen Unmöglichkeit würde RTT bei reinen Sprachdiensten („klassische Telefonate“) zu einer grundlegenden Veränderung der Sprachtelefonie führen, die nach der Verkaufsauffassung und der aktuellen Technik auf Sprache beschränkt ist und das Wesensmerkmal des Dienstes bildet.

RTT ist insbesondere bei Notrufen aktuell aus allen Netzen nicht möglich (technische Unmöglichkeit) und die isolierte Nutzung in unserem Netz würde zu Abbruch der Anrufe zur Notrufnummer führen. Grund ist, dass die Leitstellen diese Anrufe noch nicht verarbeiten können.

Die Funktion RTT wird deshalb zurzeit insbesondere bei Anrufen zur Notrufnummern (110 und 112) in unserem Netz nicht unterstützt bzw. unterdrückt.

 Bitte nutzen Sie andere Hilfsfunktionen (wie z.B. den TES Dienst), wenn Sie Notrufe absetzen müssen, ohne Sprache zu verstehen oder sprechen zu können.

5.3. Barrieren aufgrund wirtschaftlicher Unzumutbarkeit

Einige Barrieren auf unserer Website können aus Gründen unverhältnismäßiger Belastung nicht kurzfristig behoben werden. Dazu gehören:

  • Historische Inhalte: Ältere Inhalte, die vor dem Inkrafttreten der aktuellen Barrierefreiheitsrichtlinien erstellt wurden, sind möglicherweise nicht vollständig barrierefrei. Eine nachträgliche Anpassung dieser Inhalte würde unverhältnismäßig hohe Aufwendungen erfordern. Neue Inhalte werden jedoch nach den aktuellen Standards erstellt.

6.     Zuständige Marktüberwachungsbehörde

Die Kontaktdaten der zuständigen Marktüberwachungsbehörde lauten für alle Länder:

MLBF, Magdeburg (in Errichtung)

„Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen (MLBF)“

7.     Datum der Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Die Erklärung mit 18.06.2025 basiert auf einem internen Prüfbericht und unterliegt weiterer Evaluierung.