Zum 1. Januar 1995 wurde den Gemeindewerken Halstenbek die Aufgabe der Abwasserentsorgung durch die Gemeinde Halstenbek übertragen.
Insgesamt betreuen die Gemeindewerke Halstenbek ein Kanalnetz von rund 129 Kilometern Länge. Dieses unterteilt sich in 52 Kilometer Schmutzwasserkanäle und 77 Kilometer Regenwasserkanäle. Die regelmäßige Wartung, Sanierung und Instandhaltung dieses Netzes stellt einen wichtigen Beitrag zum erhalt Infrastruktur und zum Umweltschutz dar.
Zum Betrieb gehören außerdem fünf Schmutzwasserpumpwerke sowie 46 Schmutzwasserdruckpumpen, die den reibungslosen Transport des Abwassers gewährleisten. Das gesamte Schmutzwasser der Gemeinde wird über einen Hauptsammler zur zentralen Kläranlage des Abwasserzweckverbandes Südholstein nach Hetlingen weitergeleitet, wo es fachgerecht gereinigt wird. Die durchschnittlich übergeleitete Abwassermenge beträgt ca. 980.000 m³ pro Jahr.
Auch die Regenwasserbewirtschaftung ist ein wichtiger Bestandteil der Arbeit der Gemeindewerke Halstenbek. Das anfallende Regenwasser wird zunächst in sechs Regenwasserrückhaltebecken zwischengespeichert und dann schlussendlich in die Düpenau eingeleitet.
Die Abwasserbeseitigungssatzung und die Beitrags- und Gebührensatzung zur Abwasserbeseitigung regeln alles rund um die Entsorgung von Abwasser innerhalb unserer Gemeinde – vom Anschluss an die öffentliche Kanalisation bis zu den geltenden Gebühren. Sie ist eine wichtige Grundlage für den umweltgerechten Umgang mit Abwasser und beschreibt die Rechte und Pflichten von Grundstückseigentümerinnen und -eigentümern.
Hier können Sie die aktuellen Satzungen als PDF einsehen oder herunterladen:
für die zentrale und dezentrale Abwasserbeseitigung der Gemeinde Halstenbek ab dem 1. Januar 2025.
| Schmutzwasser | 4,17 EURO / m² |
| Niederschlagswasser für die ersten 100 m² Entwässerungsfäche | 104,70 EURO / Jahr (ab 01.01.2025) |
| Niederschlagswasser für jede weitere angefangene 50 m² Entwässerungsfläche | 52,35 EURO / Jahr (ab 01.01.2025) |
Im Alltag verbrauchen wir alle Trinkwasser – zum Duschen, Kochen, Wäschewaschen oder Spülen. Dabei entsteht sogenanntes Schmutzwasser, also verunreinigtes Wasser, das aus den Haushalten wieder abgeleitet werden muss. Dieses wird über das Schmutzwasserkanalnetz der Gemeinden Halstenbek dem Abwasserzweckverband zugeführt und bis zur Kläranlage nach Hetlingen geleitet. Dort wird es gereinigt und wieder aufbereitet. Für diesen Prozess fallen für die Halstenbeker Bürger Gebühren an.
Die Gemeinde betreibt ein umfassendes Regenwasserkanalnetz mit Regenrückhaltebecken, um das anfallende Niederschlagswasser sicher und umweltgerecht abzuleiten. Für die Nutzung dieser Anlagen erhebt die Gemeinde in Zusammenarbeit mit den Gemeindewerken entsprechende Gebühren. Die Grundlage für die Berechnung der Regenwassergebühr ist die bebaute und versiegelte Grundstücksfläche, die an die öffentliche Niederschlagswasserentwässerung angeschlossen ist. Dazu zählen in der Regel:
• Die Dachflächen von Wohn- und Gewerbegebäuden
• Garagen und Carports
• Versiegelte Auffahrten und Parkflächen
Nicht abgabepflichtig sind hingegen Flächen wie Terrassen oder Gartenhäuser, deren Niederschlagswasser auf dem eigenen Grundstück versickert und somit nicht in das öffentliche Regenwasserkanalnetz eingeleitet wird.
Änderungen des Umfangs der bebauten und/oder befestigten Grundstücksfläche sind den Gemeindewerken auch ohne Aufforderung innerhalb eines Monats nach Eintritt der Änderung nach § 25 (3) der Abgabensatzung v. 01.01.2025 schriftlich mitzuteilen. Für die Mitteilung von Änderungen nutzen Sie bitte den folgenden Fragenbogen: