Im Bereich der Grundstücksentwässerung gibt es gesetzliche und technische Anforderungen, die erfüllt sein müssen, bevor der Anschluss an die öffentlichen Entsorgungseinrichtungen erfolgen kann.
Bei Neu- oder Umbau einer Grundstücksentwässerungsanlage ist daher ein entsprechender Antrag bei den Gemeindewerken Halstenbek einzureichen. Um eine fachgerechte Ausführung sicherzustellen, sollte die Herstellung der Entwässerungsanlage durch eine qualifizierte Firma erfolgen, die über die notwendigen Zertifikate verfügt.
Im Zuge des Neubaus eines Einfamilien-, Doppel oder Reihenhauses, reichen Sie die Unterlagen bitte direkt über unser Hausanschluss-Portal ein.
Hier gelangen Sie zu der Liste, der beim AZV Südholstein eingetragenen Fachbetriebe, die für das Errichten, Ändern und Abbrechen von Grundstücksentwässerungsanlagen zur Ableitung von Schmutz- und Regenwasser außerhalb von Gebäuden zertifiziert sind:
https://www.azv.sh/leistungen/grundstuecksentwaesserung/zertifizierte-fachbetriebe
Unter den folgenden Voraussetzungen ist die Versickerung erlaubnis- und anzeigefrei:
gem. des § 13 Abs. 1 Ziff. 3 Buchstabe a LWG ist die Einleitung von Niederschlagswasser über die belebte Bodenzone (Flächen- und Muldenversickerung) erlaubnis- und anzeigefrei:
Nach den Vorgaben des § 13 Abs. 1 Ziff. 3 Buchstabe b LWG ist die Einleitung von Niederschlagswasser mittels Versickerung in Rigolen und Schächten erlaubnis- und anzeigefrei von:
Weitere Voraussetzung ist, dass die jeweilige Einleitung
Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage des Kreises Pinneberg:
Ob Ihr Grundstück in einem Wasserschutzgebiet liegt, können Sie auf dem Geoportal des Kreises Pinneberg einsehen (bitte wählen Sie dazu die Detailansicht Umwelt/Wasserschutzgebiete):
Die Rückstausicherung dient als effektiver Schutz gegen das Zurückfließen von Abwasser aus dem Kanalsystem in die Gebäude. Die Ursachen für Rückstau im öffentlichem Kanalnetz sind vielfältig, so kann z.B. ein Rohrbruch das Abließen des Abwassers verhindern. Auch bei Starkregen können Kanäle zeitweise komplett gefüllt sein, so dass sie kein weiteres Wasser aufnehmen. Ein Rückstau kann kurzzeitig auch bei Kanalreinigungsarbeiten oder Kanalsanierungsarbeiten entstehen.
Staut sich Abwasser im öffentlichen Kanal auf, drückt dieses bis in die Anschlussleitungen der Häuser. Fehlt hier die Rückstausicherung gelangt das Abwasser bis in die Hausleitungen und kann z.B. über Sanitäreinrichtungen, die unterhalb der Rückstauebene liegen austreten. Die Folge sind unschöne Überschwemmungen mit fäkalienhaltigem Abwasser.
Die Verantwortung für den Einbau und die Wartung der Rückstausicherung liegt beim Hauseigentümer. Der Einbau und auch die regelmäßige Überprüfung auf Funktionsfähigkeit kann durch einen Gas-Wasser-Installateur erfolgen. Die Gemeindewerke Halstenbek als Betreiber der öffentlichen Kanalisation haften nicht für die durch Rückstau entstandenen Schäden.
Die Pflicht zur Sicherung gegen Rückstau ist in § 17 der Abwassersatzung der Gemeinde Halstenbek festgelegt.
Die Nutzung von Regenwasser zur Bewässerung von Gärten und Grünflächen ist eine umweltfreundliche und kostensparende Alternative zur herkömmlichen Bewässerung mit Trinkwasser.
Regenwasser wird über die Dachflächen von Gebäuden gesammelt und über Dachrinnen in eine Zisterne oder Regentonne geleitet. Von dort aus kann es zur Bewässerung von Rasenflächen, Beeten und Bäumen verwendet werden.
Soweit der vorhandene Wasserspeicher für die in Halstenbek üblichen Starkregenereignissen (Gewitterregen) anfallenden Wassermengen nicht ausreicht, ist ein Überlauf in den Regenwasserkanal vorzusehen.
Eine Reduzierung der Niederschlagswassergebühr ist unter den folgenden Voraussetzungen möglich:
Für eine bauliche Einrichtungen (z. B. Zisterne) mit einer Mindestgröße von 2 m³, deren Überlauf an den öffentlichen Regenwasserkanal angeschlossen ist, wird ein ermäßigter Gebührenmaßstab zugrunde gelegt. Die für die Berechnung der Abgabenerhebung zugrunde gelegte Grundstücksfläche wird um 10 m² je Kubikmeter Fassungsvermögen reduziert.
Für Regentonnen oder andere Auffangeinrichtungen, die ein Fassungsvermögen von weniger als 2 m³ Fassungsvermögen haben, wird keine Gebührenermäßigung gewährt.
Nach DIN 1986 Teil 30 „Entwässerungsanlagen für Gebäude und Grundstücke“
Sind Leitungen beschädigt, kann austretendes Schmutzwasser den Boden und das Grundwasser verunreinigen. Zudem soll das Eindringen von Grundwasser in die Leitungen verhindert werden, um die Betriebskosten der Kläranlage und somit auch die Abwassergebühren nicht unnötig zu erhöhen.
Grundstückeigentümer sind verpflichtet Ihre Grundstücksentwässerungsanlage instand zu halten und in vorgeschriebenen Intervallen eine Dichtheitsprüfung durchführen zu lassen. Die rechtliche Grundlage dafür ist die DIN 1986 Teil 30.
Weitere Informationen, sowie die aktuellen Regelungen zu der Umsetzung und die Fristen für den Dichtheitsnachweis finden Sie auf der Homepage des Kreises Pinneberg:
https://www.kreis-pinneberg.de/Dichtheitsprüfung.html
Ob Ihr Grundstück in einem Wasserschutzgebiet liegt, können Sie auf dem Geoportal des Kreises Pinneberg einsehen (bitte wählen Sie dazu die Detailansicht Umwelt/Wasserschutzgebiete):
https://geoportal.kreis-pinneberg.de
Dichtheitsprüfung bei einem Neubau oder Umbau der Entwässerungsanlage
Wird eine Schmutz- oder Regenwasserleitung neu hergestellt oder saniert ist zwingend eine Dichtheitsprüfung durchzuführen.
Die Leitungen sind von einem zertifizierten Unternehmen einer Dichtheitsprüfung mit Wasser zu unterziehen. Die Dichtheitsprüfung darf nicht von dem Unternehmen durchgeführt werden, welches die Abwasserleitungen installiert hat! Der Mitarbeiter, welche diese Prüfung durchführt, muss ein Sachkundiger mit schriftlichem Nachweis sein. Die Prüfung erfolgt durch eine Messsonde und einem digitalen Messprogramm. Darüber muss ein Protokoll angefertigt und den Gemeindewerken zugestellt werden. Jede Dichtheitsprüfung muss durch die Gemeindewerke abgenommen werden.
Die Abnahme ist vorher bei den Gemeindewerken anzumelden.
Um eine zuverlässige Abwasserentsorgung sicherzustellen, ist in gewissen Abständen eine Reinigung der Rohrleitungen erforderlich und gesetzlich vorgeschrieben. Die Reinigungsarbeiten im öffentlichen Kanalnetz werden von Mitarbeitern der Gemeindewerke Halstenbek mit einem Hochdruckreinigungsfahrzeug durchgeführt. Wird im Anschluss der Reinigung auch eine TV-Inspektion der Kanäle durchgeführt werden die Arbeiten an einen Dienstleister vergeben.
Für die Reinigung wird ein Spülschlauch in den Kanal hinabgelassen und das Rohr mit Hochdruck gespült. In den Häusern, die an die Kanäle angeschlossen sind, kann während der Spülarbeiten ein ungewöhnliches Rauschen zu hören sein.
Die Reinigungsarbeiten haben keinerlei Auswirkungen auf die häusliche Abwasserentsorgung, sofern die privaten Abwasserleitungen inklusive Dachentlüftung in einem ordnungsgemäßen Zustand sind und alle sanitären Anlagen fachgerecht angeschlossen wurden. Um einen Druckausgleich bei Kanalreinigungsarbeiten zu gewährleisten, ist bei Schmutzwasserübergabeschächten zudem ein offenes Gerinne erforderlich, sowie die Wahl eines belüfteten Schachtdeckels empfehlenswert.
Für den ordnungsgemäßen Zustand der privaten Grundstücksentwässerungsanlagen sind die Eigentümer verantwortlich.
Durch einen sparsamen Umgang mit Wasser wird dem natürlichen Wasserhaushalt weniger Wasser entnommen und natürlich auch weniger Abwasser erzeugt, das die Kläranlage reinigen muss.
Wenn dann noch das Abwasser möglichst wenig belastet ist, wird der Aufwand für die Reinigung in der Kläranlage geringer.
Letztendlich zahlen Sie als Verbraucher die Kosten für die Reinigung des Abwassers.
Nicht alle Schadstoffe können zu 100 Prozent aus dem Abwasser entfernt werden. Sie belasten dann unsere Flüsse und Meere oder können in das Grundwasser gelangen.
Dabei lassen sich viele Verunreinigungen und Schadstoffe einfach vermeiden:
Bitte helfen Sie mit, die Abwasserentsorgung in Halstenbek störungsfrei, umweltschonend und damit am Ende auch so kostengünstig wie möglich zu gestalten.
Gegen vermeidbare Verunreinigungen des Wassers – wir sind dabei!
Als Mitglied des Abwasser-Zweckverbands Südholstein (AZV) haben wir zusammen mit weiteren Mitgliedern und der Verwaltung des AZV eine Resolution gegen die Wasserverschmutzung durch Mikroplastik und Medikamentenreste verabschiedet.
Was gar nicht erst ins Abwasser gelangt, muss auch nicht mühsam wieder rausgeholt werden!
Sie fordert:
Wir sind dabei, Wasserverschmutzung zu vermeiden – machen Sie auch mit!
Extreme Wetterereignisse und Starkregen nehmen auch bei uns spürbar zu – umso wichtiger ist es, dass wir gemeinsam vorbereitet sind.
Mit der Kampagne "Schleswig-Holstein macht sich wasserstark" macht die Landesregierung Schleswig-Holstein auf die wachsenden Wassergefahren aufmerksam und zeigt, wie jede und jeder Einzelne sich schützen kann. Ziel ist es, Bürgerinnen und Bürger umfassend über Risiken, Schutzmöglichkeiten und konkrete Verhaltensregeln im Ernstfall zu informieren.
Über den folgenden Link gelangen Sie direkt zur offiziellen Website des Landes mit vielen nützlichen Informationen und praktischen Tipps:
https://www.schleswig-holstein.de/DE/landesregierung/themen/kueste-wasser-meer/wasserstarkSH