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Der 24-Stunden-Lieferantenwechsel
29.04.2025 11:04:37 von Anja Liedtke
Sehr geehrte Damen und Herren,
ab dem 06. Juni 2025 tritt eine wichtige Änderung in Kraft: Der Wechsel Ihres Stromanbieters wird dann, unter Berücksichtigung der bestehenden Vertragslaufzeit, innerhalb von 24 Stunden möglich sein. Diese neue Regelung bringt vor allem bei Umzügen Änderungen mit sich, die Sie beachten sollten.
Rückwirkende Umzugsmeldung sind nicht mehr möglich!
Ab Juni 2025 müssen Umzüge spätestens 24 Stunden im Voraus gemeldet werden – eine rückwirkende Anmeldung ist nicht mehr möglich. Um einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten, empfehlen wir jedoch, uns mindestens 7 Tage vor Ihrem Aus- oder Einzug zu informieren. Das stellt sicher, dass keine unnötigen Kosten oder Komplikationen durch Verzögerungen, wie fehlende Informationen oder technische Probleme auftreten.
Was Sie unbedingt beachten sollten:
Wenn Ihr Auszug nicht rechtzeitig gemeldet wird, besteht das Risiko, dass der neue Mieter weiterhin Strom über Ihren Vertrag bezieht, wofür Sie die Kosten tragen müssen. Denn ohne Abmeldung bleibt der Stromanschluss auf Ihren Namen registriert. Den Endzählerstand übermitteln Sie uns bitte am Tag der Schlüsselübergabe.
Sie ziehen in eine neue Wohnung? Damit Sie nicht automatisch im Grundversorgungtarif landen, melden Sie sich rechtzeitig vor Ihrem Einzug. So können Sie Ihren bisherigen Tarif mitnehmen oder, falls Sie noch keinen Vertrag haben, einen neuen Vertrag abschließen.
Die wichtigsten Punkte im Überblick:
- Ab 06. Juni 2025: Lieferantenwechsel in nur 24 Stunden unter Berücksichtigung der bestehenden Vertragslaufzeiten
- Umzug? Ab- und Anmeldung am besten 7 Tage vorher
- Risiko bei kurzfristigen Wechseln: Verzögerungen vermeiden
- Grundversorgung vermeiden: Schließen Sie rechtzeitig einen Vertrag ab
Wenn Sie Fragen haben oder Unterstützung benötigen, steht Ihnen unser Kundenservice gerne zur Verfügung. Wir helfen Ihnen, die beste Lösung für Ihre Stromversorgung zu finden.
Mit freundlichen Grüßen,
Ihr GWH-Team